Erstellung von Gutachten
Privatgutachten
Es lässt sich oft nicht vermeiden, dass die Feststellungen vor Ort in einem Gutachten schriftlich niedergeschrieben werden müssen.Dabei wird nie aus den Augen gelassen, welcher Kostenaufwand unsererseits wirtschaftlich zum eigentlichen Schaden im Verhältnis steht. Auch muss immer fallbezogen entschieden werden, was das Beste für den Auftraggeber ist.
Schiedsgutachten
Bauprozesse sind in der Regel langwierig und unterliegen einem hohen Kostenrisiko.Ein Schiedsgutachten ist eine schnelle Lösung und die Verantwortlichkeiten werden intern verteilt. Der Sachverständige wird von den betroffenen Parteien gemeinsam beauftragt. Es wird ein gemeinsamer Kostenvorschuss zu gleichen Teilen an den Sachverständigen überwiesen.
Vor, während und nach einem Ortstermin hat jede Partei die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. Der Gutachter erstellt aufgrund der Feststellungen am Ortstermin und den vorliegenden Schriftstücken ein Gutachten. Dieses erhält jede betroffene Partei mit der Möglichkeit sich innerhalb einer Frist zu äußern. Nach Ablauf der Frist sind die vom Gutachter getroffenen Aussagen für die betroffenen Parteien verbindlich und die Arbeiten können fertiggestellt werden.
Gerichtsgutachten
Die Hinzuziehung eines Gerichtes lässt sich leider nicht immer vermeiden.Wir erstellen Gutachten für Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte.