Gutachten für Gerichte
Die Aussagen von Sachverständigen basieren auf fundiertem Wissen zum jeweiligen Sachverhalt. Sie haben die Aufgabe, diesen unparteiisch, unabhängig, neutral, objektiv und fachlich zu beurteilen.
Mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens soll dem Gericht die Möglichkeit gegeben werden, über komplexe und fachspezifische Sachverhalte entscheiden zu können.
Der Aufgabenbereich eines Sachverständigen beinhaltet folgendes:
- Feststellung von Tatsachen
- Schlussfolgerungen aus Tatsachen
- Darstellung von Erfahrungssätzen
Wenn ein Sachverständiger für ein gerichtliches Verfahren benötigt wird, wird er vom Gericht bestellt. Ebenfalls legt das Gericht den Inhalt des Gutachtenthemas im Beweisbeschluss fest.
In Gerichtsverfahren werden bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige herangezogen. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige, neutrale und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.
Dipl.-Ing. (FH) Gerd Hagen erstellt als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Gutachten für Amts-, Land- sowie Oberlandesgerichte.
Selbstständiges Beweisverfahren im Straf- und Zivilprozess: Prozessbeschleunigung durch rasche Beweisaufnahme
Beurteilung von Bauschäden
Bewertung von Schäden an Immobilien im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren sowie in Erb- und Familiensachen
Bei Auseinandersetzungen im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren geht es häufig um Gebäude. Die Werte der Immobilien werden in der Regel durch einen Sondersachverständigen für Wertermittlung ermittelt. Es ist sinnvoll, wenn die Gebäude größere Schäden aufweisen, diese zusätzlich durch eine Sachverständigen für Schäden an Gebäuden die Ursachen feststellen und die Beseitigungskosten beziffern zu lassen.
Öffentliche Bestellung
Gerd Hagen ist auf dem Fachgebiet Schäden an Gebäuden von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt.
Meine Gutachten erstelle ich unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und persönlich gemäß der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart.
Durch öffentlich-rechtliche Institution wie z.B. die Industrie- und Handelskammern werden Sachverständige, die sich für ein Fachgebiet qualifiziert haben, öffentlich bestellt und vereidigt. Sie zeichnen sich durch spezielle Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.
Aus diesem Grund werden aus diesem Personenkreis auch Sachverständige z.B. als Gerichtsgutachter bestellt. Der Sachverständige ist für seine Leistung immer persönlich verantwortlich.